\item Die/Der AStA Vorsitzende regelt mit Zustimmung des Studierendenparlaments die Zust"andigkeit der Referentinnen/Referenten. Die Zust"andigkeit der Referentinnen / Referenten ist im Anhang des Protokolls der entsprechenden Sitzung des Studierendenparlaments detailliert zu dokumentieren. Bei einer digitale Pr"asentationen, muss der Teil aus dem die Zust"andigkeit der Referentinnen/Referenten hervorgeht, befreit von personenbezogener Daten vollst"andig in den Anhang des Protokolls "ubernommen werden. Die jeweiligen Pr"asentationen m"ussen hierzu nach erfolgreicher Wahl der entsprechenden Referentinnen/Referenten an das Pr"asidium des Studierendenparlaments weitergegeben werden. Sie/Er erl"asst Richtlinien f"ur die T"atigkeit. Im Rahmen der Zust"andigkeit nehmen die Referentinnen/Referenten ihre Aufgaben in eigener Verantwortung wahr.
\item Die/Der AStA Vorsitzende hat rechtswidrige Beschl"usse, Ma"snahmen oder Unterlassungen des Studierendenparlaments und des Allgemeinen Studierendenausschuss zu beanstanden. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Wird keine Abhilfe geschaffen, so hat sie/er das Pr"asidium der Universit"at Paderborn zu unterrichten.
\item Die Mitglieder des AStA sind den Mitgliedern des Studierendenparlaments gegen"uber auskunftspflichtig.
\item Die/der AStA Vorsitz, die AStA Stellvertreterinnen und Stellvertreter und die AStA Referentinnen und Referenten sind verpflichtet monatlich einen Rechenschaftsbericht "uber ihre, im Rahmen ihrer AStA T"atigkeit verrichtete Arbeit, zu erstellen. Die Rechenschaftsberichte sollen zu einer Sitzung des Studierendenparlaments, wenn stattfindend, erstellt werden. Die Rechenschaftsberichte sind auf der Webseite des Studierendenparlaments in geeigneter Form hochschul"offentlich zu ver"offentlichen und m"ussen auch nach der Amtszeit der Mitglieder des AStA hochschul"offentlich zug"anglich sein.
\item Der AStA Vorsitz, die AStA Stellvertreterinnen und Stellvertreter und die AStA Referentinnen und Referenten sind verpflichtet, monatlich einen T"atigkeitsbericht über ihre, im Rahmen ihrer AStA Tätigkeit verrichtete, Arbeit zu erstellen. Die T"atigkeitsberichte sollen zum letzten Tag eines Monats per E-Mail an das Pr"asidium des Studierendenparlaments geschickt werden. Die T"atigkeitsberichte sind auf der Webseite des Studierendenparlaments in geeigneter Form hochschul"offentlich zu ver"offentlichen und m"ussen auch nach der Amtszeit der Mitglieder des AStA hochschul"offentlich zug"anglich sein.