\item Die nachr"uckende Person r"uckt f"ur die kandidierende Person in den Ausschuss nach, sofern diese aus diesem zur"ucktritt oder ausscheidet. Die nachr"uckende Person ist gleichzeitig auch die stellvertretende Person. Die nachr"uckende Person kann nicht vertreten werden. Falls die nachr"uckende Person aus dem Ausschuss zur"ucktritt oder ausscheidet, bleibt der Sitz der Vorschlagsgemeinschaft unbesetzt.
\item Ein Ausschuss kann sich eine Gesch"aftsordnung geben. \S53 Absatz 4 Hochschulgesetz NRW gilt entsprechend. Hat sich ein Ausschuss keine Gesch"aftsordnung gegeben, gilt f"ur ihn die Gesch"aftsordnung des Studierendenparlaments entsprechend. Zu Verfahrensweisen des Studierendenparlaments, welche f"ur die Arbeit in den Aussch"ussen nicht ad"aquat sind, sollen in der Gesch"aftsordnung des Studierendenparlaments gesonderte Verfahrensweisen vorgesehen werden. Es ist insbesondere zul"assig, dass die Gesch"aftsordnung des Studierendenparlaments einem Ausschuss die M"oglichkeit gibt auf seiner konstituierenden Sitzung zwischen verschiedenen Optionen f"ur eine Verfahrensweise zu w"ahlen. Die Wahl der Option erfolgt mit einfacher Mehrheit und ist im Protokoll der konstituierenden Sitzung des Ausschusses zu vermerken.
\item Zu den Beratungen k"onnen weitere Personen hinzugezogen werden, sofern sie zur Sache sprechen k"onnen.
\item "Uber die Sitzungen der Aussch"usse sind Protokolle anzufertigen, die Beschl"usse und Abstimmungsergebnisse sowie Angaben "uber den Verlauf der Sitzung enthalten m"ussen. Alle Beschl"usse der Aussch"usse sind in "offentlichen Protokollen festzuhalten. Die Einsicht in nicht"offentliche Protokolle und Unterlagen der Aussch"usse bedarf der Zustimmung des Studierendenparlaments. Die Einsicht f"ur Mitglieder des Ausschusses und Personen auf der Anwesenheitsliste eines Protokolls bleibt unber"uhrt. In diesem Rahmen ist den Interessen und Rechten Dritter Rechnung zu tragen.
\item "Uber die Sitzungen der Aussch"usse sind Protokolle anzufertigen, die Beschl"usse und Abstimmungsergebnisse sowie Angaben "uber den Verlauf der Sitzung enthalten m"ussen. Alle Beschl"usse der Aussch"usse sind in "offentlichen Protokollen festzuhalten. Die Einsicht in nicht"offentliche Protokolle und Unterlagen der Aussch"usse bedarf der Zustimmung des Studierendenparlaments. Die Einsicht f"ur Mitglieder des Ausschusses und Personen auf der Anwesenheitsliste eines Protokolls bleibt unber"uhrt. In diesem Rahmen ist den Interessen und Rechten Dritter Rechnung zu tragen.
\item Erg"anzend zu Absatz 6 trifft die Gesch"aftsordnung des Studierendenparlaments auch Regelungen zur allgemeinen Organisation und Arbeit der Aussch"usse, von denen in der Gesch"aftsordnung eines Ausschusses nicht abgewichen werden kann.
\end{enumpar}
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\section{Urabstimmung}
\label{sec:urabstimmung}
\begin{enumpar}
\item Urabstimmungen finden statt in Angelegenheiten nach \S4 Absatz 1 Ziffer 1-5 auf Beschluss des Studierendenparlaments, des AStA oder auf textlicher Anfrage von 5\% der Studierendenschaft. Zur Durchf"uhrung der Urabstimmung setzt das Studierendenparlament einen Ausschuss ein. Wird kein Ausschuss eingerichtet, obliegt die Durchf"uhrung dem Pr"asidium des Studierendenparlaments. Der Termin der Urabstimmung ist mindestens zehn Tage vorher "offentlich bekannt zu geben. Zwischen der Bekanntgabe und dem ersten Tag der Urabstimmung soll eine Vollversammlung stattfinden. Die Urabstimmung findet an drei aufeinander folgenden, nicht vorlesungsfreien Tagen statt.
\item Urabstimmungen finden statt in Angelegenheiten nach \S4 Absatz 1 Ziffer 1-5 auf Beschluss des Studierendenparlaments, des AStA oder auf textlicher Anfrage von 1\% der Studierendenschaft. Zur Durchf"uhrung der Urabstimmung setzt das Studierendenparlament einen Ausschuss ein. Wird kein Ausschuss eingerichtet, obliegt die Durchf"uhrung dem Pr"asidium des Studierendenparlaments. Der Termin der Urabstimmung ist mindestens zehn Tage vorher "offentlich bekannt zu geben. Zwischen der Bekanntgabe und dem ersten Tag der Urabstimmung soll eine Vollversammlung stattfinden. Die Urabstimmung findet an drei aufeinander folgenden, nicht vorlesungsfreien Tagen statt.
\item Beschl"usse, die auf Urabstimmungen mit Mehrheit gefasst werden, binden die Organe der Studierendenschaft, wenn mindestens 20 \% der Mitglieder der Studierendenschaft zugestimmt haben.
\item Bei Anfechtung der Abstimmung hat ein Wahlpr"ufungsausschuss die Urabstimmung zu "uberpr"ufen.
\end{enumpar}
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\label{sec:vollversammlungen}
\begin{enumpar}
\item Die Vollversammlung ist die Versammlung der Mitglieder der Studierendenschaft.
\item Die Vollversammlung findet statt auf Beschluss des Studierendenparlaments, des AStA oder auf textlicher Anfrage von 5\% der Studierendenschaft, jeweils unter Angabe von Tagesordnungspunkten.
\item Die Vollversammlung findet statt auf Beschluss des Studierendenparlaments, des AStA oder auf textlicher Anfrage von 1\% der Studierendenschaft, jeweils unter Angabe von Tagesordnungspunkten.
\item Die Durchf"uhrung und Leitung obliegt dem Pr"asidium des Studierendenparlaments.