Entschuldigen Sie...
Es fehlt die eine Erläuterung von möglichen Entschuldigungen, wie sie die Satzung der Studierendenschaft §6(1) lit. 2 vorsieht. Wird das nicht aufgenommen, kann ein Stupamitglied sich auf jede beliebige Art beim Stupa (Brieftauben sind ganz nett habe ich gehört) abmelden und zwar so oft er möchte und ohne dass es Konsequenzen nach sich zieht, weil die Satzung nur unentschuldigtes Fernbleiben sanktioniert. Hier sollte in 06ergaenzung-des-parlaments.tex also der Weg der Entschuldigungen und ggf die Anzahl ausgeführt werden. Eventuell auch mit einer zusätzlichen Ergänzung von Attesten, man will ja niemanden aufgrund von Krankheit benachteiligen.