\item Der AStA-Vorsitz regelt mit Zustimmung des Studierendenparlaments die Zust"andigkeit der Referent*innen. Die Zust"andigkeit der Referent*innen ist im Anhang des Protokolls der entsprechenden Sitzung des Studierendenparlaments detailliert zu dokumentieren. Bei einer digitalen Pr"asentation muss der Teil, aus dem die Zust"andigkeit der Referent*innen hervorgeht, befreit von personenbezogener Daten vollst"andig in den Anhang des Protokolls "ubernommen werden. Die jeweiligen Pr"asentationen m"ussen hierzu nach erfolgreicher Wahl der entsprechenden Referent*innen an das Pr"asidium des Studierendenparlaments weitergegeben werden. Der AStA-Vorsitz erl"asst Richtlinien f"ur die T"atigkeit. Im Rahmen der Zust"andigkeit nehmen die Referent*innen ihre Aufgaben in eigener Verantwortung wahr.
\item Der AStA-Vorsitz hat rechtswidrige Beschl"usse, Ma"snahmen oder Unterlassungen des Studierendenparlaments und des Allgemeinen Studierendenausschusses zu beanstanden. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Wird keine Abhilfe geschaffen, so hat der AStA-Vorsitz das Pr"asidium der Universit"at Paderborn zu unterrichten.
\item Die Mitglieder des AStA sind verpflichtet, auf den Sitzungen des Studierendenparlaments Rechenschaft "uber ihre Arbeit abzulegen, Halbreferate zweimal und Vollreferate dreimal im Semester. Alternativ kann ein schriftlicher Bericht erstellt werden, welcher innerhalb der Antragsfrist dem Parlament vorliegen muss.
\item Der AStA-Vorsitz, die Stellvertreter*innen und die Referent*innen das AStA sind verpflichtet, monatlich einen T"atigkeitsbericht "uber ihre, im Rahmen ihrer AStA T"atigkeit verrichtete, Arbeit zu erstellen. Die T"atigkeitsberichte sollen zum letzten Tag eines Monats per E-Mail an das Pr"asidium des Studierendenparlaments geschickt werden. Die T"atigkeitsberichte sind auf der Webseite des Studierendenparlaments in geeigneter Form hochschul"offentlich zu ver"offentlichen und m"ussen auch nach der Amtszeit der Mitglieder des AStA hochschul"offentlich zug"anglich sein.
\item Der AStA muss sich alle zwei Jahre an der Studierendenumfrage der Universit"at Paderborn beteiligen. Ist dies nicht m"oglich, so muss der AStA sp"atestens im dritten Jahr ohne Studierendenumfrage eine eigene repr"asentative Studierendenumfrage erstellen.
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\item Der AStA muss eine nicht an der Universit"at Paderborn immatrikulierte Assistenz des Vorsitz f"ur mindestens 20 Std/Woche besch"aftigen. Der Haushaltsausschuss muss der Einstellung zustimmen.\\