Skip to content
Snippets Groups Projects
Commit 66440c9b authored by Gerrit Pape's avatar Gerrit Pape
Browse files

Referent*innenabwahl

parent fd7e032c
No related branches found
No related tags found
No related merge requests found
......@@ -114,7 +114,7 @@
\item Als AStA-Vorsitz ist gew"ahlt, wer im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der satzungsm"a"sigen Mitglieder des Studierendenparlaments erh"alt. Steht nur eine Person zur Wahl, gibt es keine weiteren Wahlg"ange. Ergibt sich bei mehreren Kandidierenden im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Erreicht auch in diesem Wahlgang keine*r der Kandidierenden die Mehrheit, so gen"ugt im dritten Wahlgang die einfache Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Studierendenparlaments. Konnte in den jeweils vorgesehenen Wahlg"angen keine kandidierende Person die erforderliche Mehrheit erzielen, ist f"ur eine erneute Wahl eine weitere Sitzung einzuberufen.
\item Die Amtszeit der AStA-Mitglieder endet mit der Amtszeit des AStA-Vorsitz. Tritt eine*r der Referent*innen zur"uck oder wird exmatrikuliert, endet die Amtszeit dieser Person mit dem R"ucktritt oder der Exmatrikulation.
\item Die Abwahl des AStA-Vorsitz ist nur durch Wahl eines neuen Vorsitz zul"assig. Die stellvertretenden Personen und die Referent*innen k"onnen auf Vorschlag des AStA-Vorsitz mit einfacher Mehrheit abgew"ahlt werden.
\item Das Studierendenparlament kann Stellvertreter*innen und Referent*innen mit der Mehrheit der Mitglieder des Studierendenparlaments abw"ahlen. In diesem Fall muss der Antrag auf Abwahl 2 Wochen vor der Sitzung vorliegen und das betroffene Mitglied ist einzuladen.
\item Das Studierendenparlament kann Stellvertreter*innen und Referent*innen mit der Mehrheit der Mitglieder des Studierendenparlaments abw"ahlen. Die Behandlung des Antrag auf Abwahl muss mit einfacher Mehrheit beschlossen werden und das betroffene Mitglied ist zu der n"achsten Sitzung, auf der der Antrag behandelt werden muss, einzuladen.
\item Wird das Finanzreferat abgew"ahlt, darf der AStA-Vorsitz unmittelbar eine nachfolgende Person vorschlagen. Wird dies nicht getan oder der Vorschlag findet keine Mehrheit, muss der AStA-Vorsitz ein kommissarisches Finanzreferat bennen, welches bis zur n"achsten Sitzung im Amt ist.
\item Rechtsgesch"aftliche Erkl"arungen durch die die Studierendenschaft verpflichtet werden soll, bed"urfen der Schriftform. Sie sind von mindestens zwei Mitgliedern des Allgemeinen Studierendenausschusses zu unterzeichnen.
\item Der AStA-Vorsitz regelt mit Zustimmung des Studierendenparlaments die Zust"andigkeit der Referent*innen. Die Zust"andigkeit der Referent*innen ist im Anhang des Protokolls der entsprechenden Sitzung des Studierendenparlaments detailliert zu dokumentieren. Bei einer digitalen Pr"asentation muss der Teil, aus dem die Zust"andigkeit der Referent*innen hervorgeht, befreit von personenbezogener Daten vollst"andig in den Anhang des Protokolls "ubernommen werden. Die jeweiligen Pr"asentationen m"ussen hierzu nach erfolgreicher Wahl der entsprechenden Referent*innen an das Pr"asidium des Studierendenparlaments weitergegeben werden. Der AStA-Vorsitz erl"asst Richtlinien f"ur die T"atigkeit. Im Rahmen der Zust"andigkeit nehmen die Referent*innen ihre Aufgaben in eigener Verantwortung wahr.
......
0% Loading or .
You are about to add 0 people to the discussion. Proceed with caution.
Finish editing this message first!
Please register or to comment